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Full text of "13/1042 - Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen"

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Deutscher Bundestag 
13. Wahlperiode 


Drucksache 13/1042 


03. 04. 95 


Antrag 

der Abgeordneten Elke Ferner, Michael Müller (Düsseldorf), Gerd Andres, Wolfgang 
Behrendt, Dr. Ulrich Böhme (Unna), Edelgard Bulmahn, Marion Caspers-Merk, 

Dr. Marliese Dobberthien, Annette Faße, Monika Ganseforth, Angelika Graf 
(Rosenheim), Dr. Liesel Hartenstein, Klaus Hasenfratz, Reinhold Hiller (Lübeck), 
Lothar Ibrügger, Susanne Kästner, Walter Kolbow, Horst Kubatschka, Dr. Uwe 
Küster, Konrad Kunick, Klaus Lennartz, Christoph Matschie, Heide Mattischeck, 
Ulrike Mehl, Jutta Müller (Völklingen), Günter Oesinghaus, Adolf Ostertag, Georg 
Pfannenstein, Karin Rehbock-Zureich, Otto Reschke, Siegfried Scheffler, Horst 
Schmidbauer (Nürnberg), Dietmar Schütz (Oldenburg), Dr. Angelica Schwall-Düren, 
Bodo Seidenthal, Horst Sielaff, Wieland Sorge, Dr. Peter Struck, Dr. Bodo 
Teichmann, Hans Georg Wagner, Dr. Konstanze Wegner, Reinhard Weis (Stendal), 
Berthold Wittich, Rudolf Scharping und der Fraktion der SPD 


Minderung des Verkehrslärms an Straßen und Schienen 


Der Bundestag wolle beschließen: 

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: 

Je stärker die Umwelt durch steigende Motorisierung verlärmt 
wird, desto wichtiger werden Schutz und Erhaltung der Ruhe. 

Zwei Drittel aller Bundesbürger fühlen sich durch Straßenver- 
kehrslärm belästigt - in den neuen Bundesländern sogar über 
80%. 25% der Bevölkerung geben an, sich durch Verkehrslärm 
sogar stark belästigt zu fühlen. Grund dafür: Mehr als die Hälfte 
aller Bundesbürger sind durchschnittlich einem Lärmpegel von 
über 55 dB(A) tagsüber ausgesetzt, ein Sechstel - das sind über 
zehn Millionen Einwohner - sogar von über 65 dB(A). Daran ist 
der Straßenverkehr mit über 50 % maßgeblich beteiligt. 

Insgesamt hat die Lärmbelastung in der Bundesrepublik Deutsch- 
land ein gesundheitsgefährdendes Ausmaß angenommen. 

Untersuchungen in lärmbelasteten Großstädten - mit über 
65 dB(A) - zeigen, daß Bluthochdruck-Erkrankungen mit Herz- 
kreislaufstörungen sowie verschiedene psychische Beeinträchti- 
gungen signifikant höher sind als in ruhigeren Wohngebieten. 
Das Bundesgesundheitsamt schätzt, daß 2 % aller Herzinfarkte in 
Verbindung mit Belastungen durch Verkehrslärm zu sehen sind. 



Drucksache 13/1042 Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode 


Neben den gesundheitlichen sind aber auch die sozialen und 
ökonomischen Auswirkungen des Verkehrslärms beträchtlich: 
Verödung ganzer Stadtteile und damit Verlust als soziale bzw. als 
Lebensräume, Stadtflucht, Wertminderung von Wohnungen und 
Grundstücken. 

Straßenverkehrslärm muß deshalb bereits durch vorbeugende 
Planung vermieden werden, wobei allen Konzepten zur Verkehrs- 
vermeidung eine herausragende Bedeutung zukommt. Darüber 
hinaus muß Lärm durch technische Maßnahmen an der Quelle 
bekämpft werden. 

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, ein 
umfassendes Programm zur Minderung des Verkehrslärms 
vorzulegen, das mindestens die folgenden Elemente enthält: 

1. Vorlage eines Verkehrslärmschutz-Gesetzes ergänzend zur 
Verkehrslärmschutzverordnung mit dem Ziel, Lärmschutz- 
Maßnahmen auch für den Fall der Lärmsanierung an beste- 
henden Straßen und Schienen verbindlich zu machen: Es sind 
die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit der Träger der 
Baulast zur Lärmsanierung verpflichtet wird, wenn der Mitte- 
lungspegel des von der Straße oder Schiene ausgehenden 
Verkehrslärms die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 
(Verkehrslärmschutzverordnung) um jeweils 5 dB(A) über- 
steigt. 

Die gegenwärtige Praxis des Bundes und einiger Länder, 
Lärmsanierung zu betreiben entsprechend der Haushaltslage 
- aber ohne Rechtsanspruch der Betroffenen reicht nicht 
aus, zumal die dabei angewandten Sanierungs-Immissions- 
grenzwerte wesentlich zu hoch sind. 

Im Vorgriff auf diese Regelung sind in den Haushalten 1995 
und 1996 Mittel für ein Lärmsanierungsprogramm an der 
Schiene einzustellen, vergleichbar dem bestehenden Verfah- 
ren für die Lärmsanierung an Bundesstraßen; dafür sind Mittel 
aus dem Straßenbauhaushalt umzuschichten. 

Im Rahmen eines Verkehrslärmschutz-Gesetzes ist auch die 
Lärmschutz-Problematik eng beieinander liegender paralleler 
Verkehrswege eindeutig zu regeln: Es ist sicherzustellen, 
daß die Summe der von diesen Verkehrswegen ausgehenden 
Lärmemissionen die vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte 
in den zu schützenden Gebieten nicht übersteigt. 

2. Umfassende Ermittlung der gegenwärtigen Lärmbelastung 
entlang von Bundesfernstraßen in Form von Lärmkarten 
als Vorbedingung für Maßnahmen zur Lärmminderung und 
Lärmsanierung: In diesen Lärmkarten sollte deutlich werden, 
welchen Lärmpegeln welchö Flächen ausgesetzt sind, wie 
viele Menschen davon betroffen und welche (Nah-)Erholungs- 
gebiete dadurch beeinträchtigt werden. 

3. Minderung der Lärmemissionen bei Nutzfahrzeugen: Der der- 
zeit gültige EG-Zeitplan zur Absenkung der Geräuschgrenz- 
werte für Nutzfahrzeuge ist unzureichend. Die Belastungen 
durch Fahrzeuge über 3,5 t - LKW, Busse, Entsorgungs- und 


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Baufahrzeuge etc. - könnten schon heute spürbar gesenkt 
werden; die Techniken stehen zur Verfügung. Die Vorschrif- 
ten müssen um Regelungen für Reifen-Fahrbahngeräusche 
ergänzt werden. 

Für lärmarme Nutzfahrzeuge, die die zukünftigen EG-Grenz- 
werte schon heute erfüllen, sollten Benutzervorteile - bzw. für 
nichtlärmarme Nutzfahrzeuge sollten Fahrbeschränkungen 
wie Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Nachtfahrverbote 
- möglichst umfassend ~ auch auf sensiblen Teilstrecken der 
Bundesfernstraßen - eingeräumt werden. Dazu gehören eine 
deutliche Kennzeichnung und Überwachung. 

4. Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Bundesauto- 
bahnen iimRahmen einer europäischen Harmonisierung. Dar- 
über hinaus sind die Möglichkeiten eines weitergehenden 
streckenbezogenen Tempolimits aus Lärmschutzgründen auf 
Bundesfernstraßen zu nutzen. Die Überprüfung des LKW- 
Tempolimits ist zu verbessern. 

5. Allgemeine Einführung von Tempo 30 in den Wohngebieten 
der Städte: Auf Straßen, die mit der gelben Raute gekenn- 
zeichnet werden, können abweichende Geschwindigkeits- 
regelungen festgelegt werden. 

6. Änderung der Straßenbaurichtlinien mit dem Ziel, künftig den 
Einsatz lärmmindernder Straßenbeläge (Flüsterasphalt) auf 
Straßen, bei denen eine Lärmminderung durch Geschwindig- 
keitsbegrenzungen nicht sinnvoll ist, verbindlich zu machen. 

7. Novellierung der TA Lärm mit dem Ziel, eine bessere Berück- 
sichtigung des betrieblich bedingten Verkehrslärms zu er- 
möglichen: In diesem Zusammenhang ist die Festlegung einer 
zulässigen Gesamtbelastung notwendig. 

In diesem Zusammenhang wird die Bundesregierung gebeten 
zu prüfen, wie künftig die Zuordnung der Lärmemissionen 
durch anliefernde Fahrzeuge (im Umfeld des Betriebs) zu den 
Betriebsgeräuschen nach TA Lärm ermöglicht werden kann. 
Insbesondere ist zu untersuchen, ob und wie bei der Beurtei- 
lung der Lärmemissionen von Anlagen im Sinne des BImSchG 
nicht nur die Lärmemissionen der Anlage selbst, sondern auch 
die Auswirkungen der Anlage auf das Verkehrsaufkommen 
und damit die Schallemissionen des durch die Anlage erzeug- 
ten Verkehrs berücksichtigt werden können. 

8. Überprüfung, ob die derzeit gesetzlich vorgeschriebenen 
Beurteilungsverfahren noch dem neuesten Stand der Lärmbe- 
kämpfungs-Technik entsprechen: Die Methoden zur Erfas- 
sung des Lärms müssen mit den Empfindungen des Menschen 
übereinstimmen. Diesen Anforderungen wird der „energie- 
äquivalente Dauerschall-Pegel" allein nicht gerecht. Bei kur- 
zen herausragenden Einzelschall-Ereignissen reicht es nicht 
aus, die Schallenergien aufzusummieren und einen Mittelwert 
zu bilden; vielmehr müssen für diese Fälle ergänzende Rege- 
lungen auch im Bereich Verkehr eingeführt werden. 


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9. Weitere Verbesserung des Anti-Manipulationskatalogs für 
Zweiräder: Durch eine Kennzeichnungspflicht von Bauteilen 
und durch Unveränderbarkeit von Bauteilen und Abgasschall- 
dämpfern sollen Manipulationen verhindert, erschwert, leicht 
erkannt und bestraft werden können. 

10. Bei baulichen Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm 
müssen vor allem für den Wohnungsbereich anspruchsvolle 
Kriterien erfüllt werden, damit man wenigstens dort seine 
Ruhe finden kann. 

Bonn, den 30. März 1995 

Elke Ferner 

Michael Müller(Düsseldorf) 

Gerd Andres 
Wolfgang Behrendt 
Dr. Ulrich Böhme (Unna) 

Edelgard Bulmahn 
Marion Caspers-Merk 
Dr. Marliese Dobberthien 
Annette Faße 
Monika Ganseforth 
Angelika Graf (Rosenheim) 

Dr. Liesel Hartenstein 
Klaus Hasenfratz 
Reinhold Hiller (Lübeck) 

Lothar Ibrügger 
Susanne Kästner 
Walter Kolbow 
Horst Kubatschka 
Dr. Uwe Küster 
Konrad Kunick 
Klaus Lennartz 
Christoph Matschie 


Begründung 

Lärm ist in der Bundesrepublik Deutschland nahezu allgegenwär- 
tig; er erreicht die Menschen in Wohnungen ebenso wie in Erho- 
lungsgebieten. Lärm führt zu hoher persönlicher Betroffenheit; Er 
wird gerade dann als besonders lästig empfunden, wenn das Er- 
holungs- und Ruhebedürfnis am größten ist - in den Abend- und 
Nachtstunden, am Wochenende etc. Die Folge ist: Der Mensch 
flieht immer weiter mit dem Auto, um den Folgen des Autos zu 
entkommen - ein vergebliches Unterfangen. 

Als besonders belastend wird der Verkehrslärm schon heute 
erlebt. Die von der Bundesregierung prognostizierten Steigerun- 
gen des Verkehrsaufkommens lassen jedoch eine weitere Aus- 
breitung des Verkehrslärms erwarten. 

Auch die ökonomischen Folgekosten des Lärms sind hoch: Die 
OECD schätzt sie für die Bundesrepublik Deutschland auf 


Heide Mattischeck 
Ulrike Mehl 

Jutta Müller (Völklingen) 

Günter Oesinghaus 

Aolf Ostertag 

Georg Pfannenstein 

Karin Rehbock-Zureich 

Otto Reschke 

Siegfried Scheffler 

Horst Schmidbauer (Nürnberg) 

Dietmar Schütz (Oldenburg) 

Dr. Angelica Schwall-Düren 

Bodo Seidenthal 

Horst Sielaff 

Wieland Sorge 

Dr. Peter Struck 

Dr. Bodo Teichmann 

Hans Georg Wagner 

Dr. Konstanze Wegner 

Reinhard Weis (Stendal) 

Berthold Wittich 

Rudolf Scharping und Fraktion 


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2,8 Mrd. DM; andere Schätzungen gehen noch höher (30 Mrd. 
DM; Wicke; 15 Mrd. DM: UPI). Mietpreisuntersuchungen zeigen, 
daß die Mieten mit jedem zusätzlichen Dezibel im Durchschnitt 

0. 9% abnehmen. 

Zu II. Nummer 1 

In einer Entschließung zur Verkehrslärmschutzverordnung hat 
der Bundesrat am 16. März 1990 seine Auffassung bekräftigt, daß 
eine gesetzliche Regelung für die Lärmsanierung an Straßen und 
Schienenwegen dringend erforderlich ist. 

Unzumutbar hohe Lärmbelastungen treten gerade an bestehen- 
den Verkehrswegen auf. Die Lärmsanierung ist für Bundesfern- 
straßen lediglich haushaltsrechtlich geregelt. Ein Rechtsanspruch 
auf Einhaltung bestimmter Immissionsgrenzwerte besteht nicht; 
Sanierung bzw. Entschädigung erfolgen lediglich entsprechend 
der Haushaltslage. 

Bei der Lärmsanierung an Schienen gibt es noch nicht einmal 
haushaltsrechtliche Regelungen. Die vom Schienenlärm Betroffe- 
nen sind bislang schutzlos geblieben. Künftig muß die Lärmsanie- 
rung an Schienen geregelt werden, wobei Strecken mit lärminten- 
sivem Güterverkehr Priorität haben sollten. 

Zu II. Nummer 2 

Mit Hilfe von Lärmkarten sind die besonders belasteten Gebiete 
zu ermitteln und abzugrenzen. Vordringlich sind dabei die Wohn- 
gebiete sowie die Erholungsgebiete, da auch letztere in ständig 
steigendem Maße ihre touristische und Erholungsqualität ein- 
büßen. Insofern ist Lärmminderung aktive Wirtschaftsförderung 

1. S. der Förderung des Fremdenverkehrs in z. T. unterentwickel- 
ten Regionen. 

Ziel ist, die Belastung der Bevölkerung durch Verkehrslärm syste- 
matisch abzubauen, gesundheitliche Risiken zu beseitigen sowie 
den Wohn- bzw. den Erholungswert der zu schützenden Gebiete 
zu erhöhen. Die Dringlichkeit von Abhilfemaßnahmen ist zu be- 
werten, und danach sind gezielte Lärmminderungsmaßnahmen 
zu treffen. 

Der Bund steht dabei unmittelbar in der Verantwortung: Erste 
Ergebnisse niedersächsischer Lärmminderungspläne zeigen, daß 
die Beurteilungspegel in Bundesstraßen-Abschnitten deutlich 
höher sind als im übrigen Straßennetz. Diese signifikanten Unter- 
schiede treten besonders nachts auf und zeigen deutlich die LKW- 
Problematik. 

Nicht immer sind kostenintensive bauliche Maßnahmen erforder- 
lich. Auch mit administrativen Maßnahmen wie LKW-Umleitun- 
gen und Geschwindigkeitsabsenkungen können Lärmminderun- 
gen erzielt werden. 

Zu II. Nummer 3 

Am störendsten wird der Lärm von LKWs erlebt, die die lautesten 
Fahrzeuge des Straßenverkehrs sind. Ihre Geräuschemissionen 


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liegen um ca. 13 dB(A) über denen von PKWs; schon bei einem 
Anteil von 5 bis 10% am Verkehrsvolumen bestimmen sie den 
Gesamtpegel des Verkehrslärms. Für knapp 14 % der Bevölke- 
rung verursacht allein der LKW- Verkehr nachts Lärmbelastungen 
über 55 dB(A). 

Die ab 1995/1996 europaweit gesenkten Lärm-Grenzwerte für 
PKWs, LKWs und Busse entsprechen schon heute dem Stand der 
Technik. 

Grenzwerte in dB (A) 



heute 

ab 1995/96 

PKW 

77 

74 

Busse < 150 kW 

80 

78 

Busse > 150 kW 

83 

80 

Kleinbusse < 2 t 

78 

76 

Lieferwagen 

Kleinbusse bis 3,5 t 

79 

77 

Lieferwagen 

LKW > 5 t < 5 kW 

81 

77 

LKW 75 bis 150 kW 

83 

78 

LKW > 150 kW 

84 

80 


Zu II. Nummer 4 

Zwischen Geschwindigkeit und Lärm besteht ein unmittelbarer 
Zusammenhang. Als Faustregel gilt, daß der Geräuschpegel um 
8 dB(A) zunimmt, wenn die Geschwindigkeit verdoppelt wird. 
Durch eine Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann 
die Zahl der besonders lauten Einzelereignisse (Vorbeifahrten) 
verringert werden. Beim PKW steigt der Vorbeifahrtpegel z. B. 
zwischen Tempo 80 km/h und 150 km/h von rund 77 dB(A) auf 
85 dB(A). 

Zu II. Nummer 5 

Untersuchungen des Umweltbundesamtes 1993 zeigen: Durch 
Tempo 30 wird die Lärmbelastung um ca. 3 dB(A) reduziert. Dies 
entspricht einer Halbierung der Verkehrsmenge. 

Zu II. Nummer 6 

Der Nachweis für die Eignung von speziellem Straßenbelag 
(Flüsterasphalt) zur Lärmminderung außerorts wurde durch ent- 
sprechende FuE-Vorhaben des BMV und des BMU erbracht. 

Zu II. Nummer 7 

Der Schutzanspruch der Nachbarschaft und der Allgemeinheit vor 
schädlichen Umwelteinwirkungen wird begrenzt auf die Immis- 
sionswirkungen der Anlagen im Anwendungsbereich der TA 
Lärm. Dabei bleibt unberücksichtigt, daß auf eine bestimmte 
Nachbarschaft im Einzelfall eine Vielzahl von Lärmquellen ein- 
wirken kann. Wenn aber alle Lärmverursacher die für sie geltende 
Grenze der schädlichen Umwelteinwirkungen ausschöpfen, kann 


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die Gesamtwirkung ergeben, daß die Grenze der Gesundheitsge- 
fahren weit überschritten wird. Als erster Schritt zur Berücksichti- 
gung der Gesamtbelastung ist deshalb mindestens der Verkehrs- 
lärm mit einzubeziehen, der durch die betroffenen Anlagen selbst 
erzeugt wird - insbesondere der Lärm der anliefernden Fahr- 
zeuge. 

Zu II. Nummer 8 

Die bestehenden Unzulänglichkeiten und Versäumnisse des 
Lärmschutzes müssen behoben werden. Neuere Erkenntnisse der 
Lärmwirkungs-Forschung und der Meßtechnik müssen umgesetzt 
werden. 

Zu II. Nummer 9 

Für verschiedene Fahrzeuge werden Kennzeichnungen aufgrund 
von EG -Verordnungen, Vorschriften der StVZO und auf freiwilli- 
ger Basis von den Herstellern durchgeführt. Eine generelle Kenn- 
zeichnungspflicht aller Teile mit möglichen gravierenden Lärm- 
auswirkungen besteht noch nicht. 

Für nicht EG-richtlinienkonforme Auspuff- und Austauschaus- 
puff-Anlagen besteht allerdings schon heute ein Verkaufsverbot. 


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Druck: Thenee Druck, 53113 Bonn, Telefon 91781-0 

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44 

ISSN 0722-8333